Heizen nach dem Gebäudeenergiegesetz
25. Januar 2024, 18.00-19:30 Uhr, Online via Zoom
Am 1. Januar 2024 tritt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Heizungen, die in Neubauten installiert werden, müssen dann i.d.R. mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie betrieben werden. Für ältere Gebäude gelten großzügige Übergangsregelungen.
Außerdem sollen Hausbesitzer*innen bei der Umrüstung ihrer Heizsysteme auf klimafreundliche Alternativen mit entsprechenden Förderprogrammen unterstützt werden, die - je nach sozialer Lage - bis zu 70 Prozent der notwendigen Investitionskosten decken. Ziel der Bundesregierung ist es, die Wärmwende in Deutschland schneller voranzutreiben, da in Deutschland aktuell noch immer rund drei Viertel der Heizungen mit fossilem, klimeschädlichem Gas oder Öl betrieben werden.
Viele Gebäudeeigentümer*innen setzen sich derzeit mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz auseinander. Dabei entstehen viele Fragen:
Ab wann und wie lohnt sich für uns der Wechsel unserer Heizanlage?
Was passiert, wenn unsere noch funktionstüchtige Heizung überraschend kaputt geht?
Eignet sich mein Haus für eine neue Heizanlage auf Basis Erneuerbarer? Was tue ich, wenn nicht?
Was kommt bei den anstehenden Umrüstungen auf meine Mieter:innen zu?
Referent Harald Liebel vom Energieberaternetz Mittelfranken führt in die neuen gesetzlichen Vorgaben ein und hilft Eigentümer*innen langfristig sinnvolle Entscheidungen für ihre individuelle Situation zu finden.
Die Teilnahme ist kostenfrei und ohne Voranmeldung über folgenden Zugangslink (Zoom) möglich:
https://us02web.zoom.us/j/89966281063