Mieterstrom-Gesetz und Gesetz zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur haben den Bundesrat passiert.
Der Bundesrat hat am 7. Juli 2017 das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom sowie das Gesetz zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (Netzentgeltmodernisierungsgesetz – NEMOG) gebilligt. Damit werden zwei für eine erfolgreiche Energiewende wichtige Vorhaben der Bundesregierung umgesetzt.
Mit der Förderung von Mieterstrom werden Mieter direkt an der Energiewende beteiligt. Wenn beispielsweise ein Vermieter eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installiert hat, kann er den so erzeugten Strom an seine Mieter liefern. Das ist zwar auch heute möglich, rechnet sich aber für die meisten Vermieter nicht. Diese Lücke wird nun geschlossen, indem ein Mieterstromzuschlag eingeführt wird. Dies soll das Angebot für Mieterstrom beleben und die Energiewende in den Städten voranbringen.
Das NEMOG-Gesetz beinhaltet zwei wichtige Punkte: Erstens die schrittweise Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte sowie zweitens die Abschmelzung des Privilegs, der vermiedenen Netzentgelte. Die Übertragungsnetzentgelte sollen bundesweit stufenweise angeglichen werden. Die Umsetzung soll in fünf Stufen erfolgen, beginnend am 1. Januar 2019. Ab 1. Januar 2023 sind die Entgelte für die Übertragungsnetze überall in Deutschland dann gleich hoch. Derzeit machen die Übertragungsnetzkosten etwa 25 Prozent der Gesamtkosten der Stromnetze aus.
Die beiden Gesetze werden nach der Ausfertigung und Verkündung in Kraft treten.