BMWi erhöht Zuschüsse für Vor-Ort-Energieberatungen
Mit dem Ziel, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen, werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verschiedene Energieberatungsprogramme angeboten. Ab 1. März 2015 können Haus- und Wohnungseigentümer von höheren Förderbeiträgen für Vor-Ort-Beratungen profitieren. So werden mit der neuen Förderrichtlinie nun 60 Prozent der Kosten förderfähiger Energieberatungen bezuschusst. Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern können nach diesem Beschluss mit bis zu 800 Euro unterstützt werden, während für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten bis zu 1100 Euro bezogen werden können.
Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten finden sie auf der Website des <link http: www.bmwi.de de themen energie energieeffizienz energieberatung-und-foerderung.html _blank external-link-new-window external link in new>Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und in der neuen <link http: www.bafa.de bafa de energie energiesparberatung vorschriften vob_richtlinie_2014.pdf _blank external-link-new-window external link in new>Förderrichtlinie.