ENERGIEregion Nürnberg e.V.
15.08.2017

BMWi vereinheitlicht Antragsverfahren für das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien im Wärmebereich.


Die Bundesregierung fördert seit vielen Jahren die Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Wärme und Kälte im Rahmen des erfolgreichen Marktanreizprogramms (MAP). Um das Förderverfahren für Antragsteller noch klarer und transparenter zu machen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) das Antragsverfahren überarbeitet und für alle Förderbereiche vereinheitlicht.

Ab dem 1. Januar 2018 muss der Antrag auf eine MAP-Förderung in allen Fällen einheitlich vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, für die man eine Förderung erhalten möchte. Der Antragsteller muss seinen Antrag also stets schon eingereicht haben, bevor er den Auftrag beispielsweise zur Errichtung einer Solarthermieanlage oder einer Wärmepumpe erteilt. Planungsleistungen dürfen allerdings bereits vor Antragstellung beauftragt und erbracht werden. Für Förderfälle bis zum Jahresende gilt eine Übergangsfrist. Die Novelle des MAP-Antragsverfahrens dient der Vorbereitung der Umsetzung der Förderstrategie für Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Nach dem Konzept der Förderstrategie werden die haushaltsbasierten Förderangebote schrittweise bis zum Jahr 2020 reformiert und neu strukturiert. Informationen hierzu erhalten Sie beim BAFA unter der Durchwahl 06196 908 2156 oder -2721 (Referat MAP).

<link http: www.bmwi.de redaktion de downloads b _blank external-link-new-window external link in new>Änderung der MAP-Förderrichtlinie

Hintergrundinformationen zum Marktanreizprogramm (MAP)

Im Rahmen des MAP fördert das BMWi die Errichtung von Anlagen, die erneuerbare Energien zur Erzeugung von Wärme und Kälte nutzen, insbesondere Solarthermieanlagen, Wärmepumpen oder Pelletkessel, sowie die Errichtung von Wärmenetzen und -speichern. Die Förderung von Anlagen im kleineren Leistungsbereich erfolgt durch Investitionszuschüsse über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Größere Anlagen werden mit Tilgungszuschüssen zu zinsgünstigen KfW-Darlehen im Rahmen des KfW-Programms „Erneuerbare Energien – Premium“ gefördert.

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