Seit dem 01.09.2017 können Anträge im Rahmen des Bayerischen Förderprogramms "Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge" gestellt werden.
In Ergänzung zum Bundesprogramm hat sich die Bayerische Staatsregierung das Ziel gesetzt, mit einem eigenen Landesförderprogramm den Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur voranzutreiben, um die Zielsetzung von 7.000 öffentlich zugänglichen Ladesäulen in Bayern im Jahr 2020 zu erreichen. Erste Förderanträge können bis zum 27. Oktober 2017 eingereicht werden.
Die weiteren Calls bis zum Jahr 2020 werden sukzessive online bekannt gegeben. Die Förderung bezieht sich auf die Errichtung der Ladesäule, den Netzanschluss und die Montage.
Voraussetzungen für eine Förderung sind u.a. :
- Öffentlicher Zugang für Ladesäulen
- Nutzung erneuerbarer Energien
- Mindestbetrieb 6 Jahre
- Einhaltung der Vorgaben der Ladesäulenverordnung
Alle relevanten Informationen zur Förderung finden Sie hier:
<link http: www.elektromobilitaet-bayern.de foerderung>www.elektromobilitaet-bayern.de/foerderung
Die Antragstellung ist sehr schlank gehalten. Idealerweise halten Sie bereits die GPS-Daten der Ladestandorte sowie die zu erwartenden Kosten bereit. Gerne können Sie sich am Musterantrag orientieren:
<link http: www.elektromobilitaet-bayern.de foerderung muster>www.elektromobilitaet-bayern.de/foerderung/muster