ENERGIEregion Nürnberg e.V.
19.07.2023

Photovoltaik- und Solarthermieanlagen auf Denkmälern: ein Leitfaden

Die Stadt Nürnberg zeigt an praktischen Beispielen auf, wie Denkmalschutz und Klimaschutz Hand in Hand gehen können.

Neues Rathaus der Stadt Nürnberg mit farblich angepasster, dachintegrierter Photovoltaik-Anlage
Neues Rathaus der Stadt Nürnberg mit farblich angepasster, dachintegrierter Photovoltaik-Anlage; Foto: Bauordnungsbehörde / Hochbauamt der Stadt Nürnberg

Um eine Handhabe zu geben, wie Denkmal- und Klimaschutz Hand in Hand gehen können, haben die Untere Denkmalschutzbehörde und das Kommunale Energiemanagement (KEM) des Hochbauamts der Stadt Nürnberg einen neuen Leitfaden veröffentlicht.

Bei vielen Denkmaleigentümer*innen besteht der Wunsch, regenerative Energien, insbesondere Photovoltaik zu nutzen. Bei der Anbringung von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen handelt es sich jedoch um Veränderungen am Baudenkmal, die regelmäßig nach Artikel 6 Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler (Bayerisches Denkmalschutzgesetz – BayDSchG) erlaubnispflichtig sind und im Einzelfall beurteilt werden müssen.

Mit dem Leitfaden legt das ENERGIEregion-Mitglied Stadt Nürnberg nun zum Inkrafttreten der Novelle des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes zum 1. Juli 2023 ein Beratungsinstrument vor, um der steigenden Nachfrage zum Thema gerecht werden zu können. Teil des Leitfadens ist auch eine einfache Entscheidungsmatrix für die Beurteilung von Solarthermie- und Photovoltaikanlagen im Denkmalbereich.

Den Leitfaden können Sie hier downloaden:
www.nuernberg.de/imperia/md/bauordnungsbehoerde/dokumente/leitfaden_pv_denkmalschutz.pdf

 

Quelle: Pressemitteilung Stadt Nürnberg

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