Beraten wurde u.a. über die Digitalisierung der Energiewende, das Strommarktgesetz, das KWK-Gesetz und die Erdverkabelung von Stromtrassen.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 18.12.2015 über wichtige Gesetze und Gesetzentwürfe für die Energiewende entschieden:
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG)
Der Bundesrat billigte die Neuregelung des KWKG. Es schafft Perspektiven für Erhalt und Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), fördert gezielt die Umstellung von Kohle auf Gas und stellt Kohärenz mit anderen Zielen und Maßnahmen der Energiewende her.
Hierfür wird unter anderem der Förderrahmen bis Ende 2022 verlängert. Damit haben Anlagenbetreiber mehr Sicherheit bei ihren Planungen. KWK-Anlagen, die Kohle als Brennstoff verwenden, werden hingegen nicht mehr gefördert. Finanziert wird die Förderung durch eine Umlage auf den Strompreis. Das Gesetz hebt den Kostendeckel der Umlage auf 1,5 Milliarden Euro jährlich an.
In einer ergänzenden Entschließung kritisiert der Bundesrat, dass der Bundestag wichtige Punkte seiner Stellungnahme aus dem ersten Durchgang nur unzureichend berücksichtigt hat. Insbesondere die mit dem Gesetz angestrebte Nettostromerzeugung aus KWK-Anlagen bleibe deutlich hinter der Forderung von 25 Prozent bis zum Jahr 2020 zurück.
Das Gesetz soll bereits zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Die Entschließung wird der Bundesregierung zur Beratung zugeleitet.
Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Energiewende
Der Bundesrat nahm umfangreich zum Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Energiewende Stellung. Unter anderem möchte er die dort vorgesehene Speicherfrist für Energieverbrauchswerte von 24 auf 12 Monate verkürzen - dies sei im Sinne des Datenschutzes. Endverbraucher mit einem Jahresstromverbraucher bis zu 6 000 Kilowattstunden sollten zudem der Einbindung ihres Messsystems in ein Kommunikationsnetz ablehnen können.
Der Gesetzentwurf der Regierung sieht vor, Verbraucher von Strom und Gas künftig mit so genannten intelligenten Messsystemen auszustatten. Er stellt hierfür Mindestanforderungen an die Datensicherheit der Geräte auf. Ziel des Entwurfs ist es, durch die modernen Messsysteme für mehr Energieeffizienz zu sorgen.
In den nächsten Wochen wird der Bundestag über den Gesetzentwurf und die Vorschläge der Länder beraten.
Vorrang der Erdverkabelung bei Netzausbau
Künftig gilt ein Vorrang der Erdverkabelung bei Gleichstromleitungen. Dort, wo Menschen wohnen, sind Höchstspannungstrassen über der Erde sogar verboten - sie müssen im Boden verlegt werden. Die Gleichstromkabel transportieren Windstrom aus Norddeutschland nach Süddeutschland.
Wechselstromleitungen bleiben aus technischen Gründen weiterhin größtenteils Freileitungen - es gibt in diesem Bereich noch zu wenig Erfahrung mit Erdkabeln. Hier wird die Anzahl von Pilotvorhaben jedoch nochmals erhöht.
Mit einer ergänzenden Entschließung fordert der Bundesrat die Regierung auf, die Teilerdverkabelung weiter auszudehnen um den Netzausbau zu beschleunigen. Sie wird der Bundesregierung zur Beratung zugeleitet.
Entwurf zum Strommarktgesetz
Der Bundesrat nahm umfangreich zum geplanten Strommarktgesetz Stellung. Er sieht unter anderem mit Sorge, dass sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb von Energiespeichern - und hier insbesondere Pumpspeicherkraftwerken - kontinuierlich verschlechtert haben. Mögliche Hemmnisse für deren Errichtung und Betrieb seien daher zu beseitigen. Zudem sei Strom aus Erneuerbaren-Energie-Anlagen sinnvoll zu nutzen. Sie sollten bei Netzengpässen möglichst nicht abgeschaltet werden.
Eine Vielzahl weiterer Verbesserungsvorschläge betreffen das Energiewirtschaftsgesetz, die Stromnetzentgeltverordnung, die Stromnetzzugangsverordnung und das Erneuerbare-Energien-Gesetz.Effizientere Netzplanung soll die Kosten des Netzausbaus reduzieren, eine Kapazitätsreserve künftig die Versorgungssicherheit am Strommarkt gewährleisten.
Der Gesetzentwurf wird nun zusammen mit der Stellungnahme des Bundesrates und einer Gegenäußerung der Bundesregierung dem Bundestag zur Entscheidung zugeleitet.